Freie Gärten


Die Abwicklung und Übernahme eines Gartens erfolgt grundsätzlich

nur durch den Vorstand.

 

Interessenten werden in die Bewerberliste aufgenommen.

 

Vorverträge  zwischen Altpächter und Interessent werden nicht anerkannt. 

 

Dem Vorstand muss zunächst eine schriftliche Kündigung vorliegen.

Hiernach wird die Wertermittlung eingeleitet. 

 

Das Wertgutachten gibt den maximalen Wert des Gartens an. 

 

Nach den Richtlinien der Landesverbände sind darin alle Werte,

wie Aufwuchs, Gartenlaube und sonstige Einrichtungen,

des Kleingartens erfasst.

 

Die Innenausstattung der Laube und Gartengeräte sind in der Wertermittlung nicht enthalten.

 

 




Dies sind die derzeit freien Gärten

Interessenten nutzen Sie bitte ab sofort unsere neue E-Mail-Adresse:

 

interessent-kgv-sg-gabelsberg@online.de


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Wo liegt der freie Garten?


 

 

 

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Kontakt:   0212-2475310

  bei Mailbox rufen wir zurück

 

E-Mail:

interessent-KGV-SG-gabelsberg@Online.de

 

 

 

 

freier  Garten zu vergeben
Unser Geländeplan


Blumen und Blüten in unseren Gärten


Kletterrose
Gefüllte hell rote Rose
Rose
Gefüllte gelbe Rose




Seite aktualisiert  05.10.2019