Die Abwicklung und Übernahme eines Gartens erfolgt grundsätzlich
nur durch den Vorstand.
Interessenten werden in die Bewerberliste aufgenommen.
Vorverträge zwischen Altpächter und Interessent werden nicht anerkannt.
Dem Vorstand muss zunächst eine schriftliche Kündigung vorliegen.
Hiernach wird die Wertermittlung eingeleitet.
Das Wertgutachten gibt den maximalen Wert des Gartens an.
Nach den Richtlinien der Landesverbände sind darin alle Werte,
wie Aufwuchs, Gartenlaube und sonstige Einrichtungen,
des Kleingartens erfasst.
Die Innenausstattung der Laube und Gartengeräte sind in der Wertermittlung nicht enthalten.
Interessenten nutzen Sie bitte ab sofort unsere neue E-Mail-Adresse:
Bitte klicken >>
Kontakt: 0212-2475310
E-Mail:
interessent-KGV-SG-gabelsberg@Online.de
Seite aktualisiert 05.10.2019